Jan-Sören Wörmer Personalentwicklung


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Mediation für Privatleute


Mediation für Privatleute
Konflikte gehören zum Leben dazu. Im Leben gibt es aber auch Situationen, wo Konflikte hohe Kosten sowie starke Belastung von Beziehungen bedeuten können. Bei Erbsachen, im Familienrecht oder bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten kann auch die Art des Streitens Schaden anrichten, was als zusätzlicher Ärger zum eigentlichen Streit dazu kommt. Hier kann die Einschaltung eines neutralen Konflikt-Moderators viel Geld, Zeit und Nerven sparen.

Der Moderator ist hier kein Schieds- oder Ersatzrichter. Er bestimmt nicht das Ergebnis, sondern hilft beim Weg dahin. Seine Diskussionsstruktur und seine Persönlichkeit wirken im ursprünglichen Sinn des Wortes moderierend, also mäßigend und verhindern so, dass der Topf mit den Interessen, Sichtweisen und Emotionen aller Beteiligten überkocht.

Eine Mediation muss immer von beiden Konfliktparteien gewünscht sein. Das Honorar wird entsprechend von beiden zu gleichen Teilen getragen (auch bei Erbsachen). Je nach Komplexität des Themas reichen meist ein bis zwei Termine aus. Auf Wunsch gibt es getrennte Vorgespräche zum Kennenlernen des Moderators, bevor es zum Gespräch zu dritt kommt. Alles Weitere lässt sich bereden.


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